Rehabilitationssport

Rehasport Informationen für Anbieter - Übungsleiter - allgemein. Rollstuhl am Strand

Rehasport Definition

Rehasport ist die Kurzform von Rehabilitationssport und findet als Gruppentraining statt, das von qualifizierten Übungsleitern betreut wird. Beim Rehasport handelt sich um eine Leistung für von (körperlich) Behinderung bedrohten Menschen, die wieder dauerhaft in das Arbeitsleben sowie in die Gesellschaft integriert werden sollen. Der Arzt verordnet die Teilnahme am Rehasport. Er händigt betroffenen Menschen das Formular 56 für Rehasport oder Funktionstraining aus, welches sie bei ihrer Krankenkasse einreichen. Nach Bewilligung des Formulars kann sich der Rehasportler eine Rehasport-Einrichtung suchen, einen Termin vereinbaren und schließlich mit dem Gruppentraining beginnen. Das Sozialgesetzbuch schreibt einen Leistungsanspruch im §64 SGB IX als ergänzende Maßnahme gesetzlich vor. Damit gilt: „Rehasport – vom Arzt verordnet und zu 100% von den Krankenkassen bezahlt!“

Ziele des Rehasports

Neben der Eingliederung ins Berufs- und Alltagsleben verfolgt der Rehasport weitere Ziele. So soll der Teilnehmer nach Ablauf der Maßnahme (meist 24-36 Monate) motiviert werden, die erlernten Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Das finale Ziel lautet, den Rehasportler dauerhaft zu einer gesunden Lebensweise mit regelmäßiger sportlichen Betätigung zu bewegen. 

Teilnahme am Rehasport

  1. Der Arzt, gewöhnlich der Hausarzt, verordnet seinem Patienten Rehabilitationssport und stellt ihm das Formular 56 aus
  2. Diese Verordnung muss bei der Krankenkasse des Patienten eingereicht und genehmigt werden
  3. Nach Genehmigung kann der Patient kostenfrei am Rehasport teilnehmen und sich einen Rehasport-Anbieter suchen

Die Hausärzte füllen in der Regel die Verordnungen aus. Häufig empfehlen diese bereits einen Rehasport-Anbieter, ansonsten können entsprechende Einrichtungen leicht über eine eigenständige Internetrecherche (z.B. Google) gefunden werden.

Rehasport-Gruppentraining

Rehasport wird ausschließlich in Form von Gruppentraining angeboten. Alle weiteren Vorschriften liefert die gesetzliche Rahmenvereinbarung von 2011. Vor einer Teilnahme am Gruppentraining gelten folgende Voraussetzungen:

Voraussetzungen Rehasportler

  1. Rehasportler haben mit einer Verordnung den Anspruch auf 50 Übungseinheiten innerhalb der nächsten 18 Monate
    –> Sonderfälle (chronische Erkrankungen) sind 120 ÜE, die innerhalb von 36 Monaten abzutrainieren sind
  2. Ein Gruppentraining besteht mindestens aus 5 und maximal aus 15 Teilnehmern
  3. Eine Einheit dauert 45 min (Ausnahmen 60 min)
  4. Das Training wird ausschließlich von einem qualifizierten Übungsleiter geleitet
  5. Kindergruppen werden bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs angeboten, Gruppen für Erwachsene ab dem 15. Lebensjahr
  6. Nach Ablauf einer Verordnung sind Folgeverordnungen möglich

Rehasportler trainieren gewöhnlich in einem nach verschiedenen Kriterien vorgeschriebenen Trainingsraum, haben aber auch die Möglichkeit, die Übungen im Wasser auszuüben. Ein Rehasportler hat stets den Anspruch auf kostenfreies Gruppentraining. So darf der Anbieter niemals eine (kostenpflichtige) Mitgliedschaft in seiner Einrichtung einfordern. Das Training kann bspw. durch Übungseinheiten an Kleingeräten unterstützt, aber niemals durch klassisches Fitnesstraining ersetzt werden. Nicht selten entscheiden sich die Rehasportler selbst für kostenpflichtige Sportangebote oder Kurse in der Einrichtung, wenn ihre Verordnung abgelaufen ist.

Voraussetzungen Rehasportanbieter

Jede offiziell durchgeführte Rehasportgruppe, die mit den Kostenträgern abgerechnet wird, muss (gemäß §64 SGB IX und Rahmenvereinbarung) zertifiziert sein. Wer sich also entschließt, als Rehasport-Anbieter aufzutreten, unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Man muss bei seinem zuständigen Behindertensportverband offiziell zertifiziert sein
    –> Alternativ muss eine Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein bestehen, der offiziell als Leistungserbringer anerkannt ist
  • Die angebotene Trainingsfläche muss mindestens 5m² Platz pro Rehasportler bieten
  • Ein qualifizierter Übungsleiter (mit Lizenz B Rehabilitationssport) muss das Gruppentraining leiten
  • Ein betreuender Arzt muss für Rückfragen der Übungsleiter und Rehasportler zur Verfügung stehen
  • Zusätzliche, kostenpflichtige Angebote dürfen niemals Voraussetzung für eine Teilnahme sein

Zudem sollte man wissen, dass ausschließlich der Übungsleiter die Abrechnung mit den Krankenkassen ausführt und die Listen an den Kooperationspartner weiterleitet. Um die Qualität der Einrichtungen zu gewährleisten, behält sich der Landesverband vor, unangekündigte Audits (Qualitätskontrollen) durchzuführen.

Abrechnung Rehabilitationssport

Die Vergütungssätze unterscheiden sich beim jeweilig zuständigen Landesverband in der Höhe. Auch in anderen Punkten müssen wichtige Grundlagen eingehalten werden. Sollten Sie Fragen zum Ablauf haben oder einen Dienstleister suchen, kontaktieren Sie bitte eines der IG-Rehasport Mitglieder. Jeder Dienstleister kann Sie rundum beraten sowie individuelle Angebote erstellen.

Rehasport-Übungsleiter

Für qualifizierte (Rehasport-) Übungsleiter bieten wir qualitativ hochwertige Fortbildungen an. Mehr Informationen dazu entnehmen Sie bitte aus unserem Bereich Termine und Veranstaltungen. Des Weiteren stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner auf diversen Gesundheitsmessen gerne zur Verfügung!

Sie haben weitere Fragen, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!